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Wen­de im Fall „Mad­die“? / Deut­scher unter Mordverdacht

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Im Fall des vor gut 13 Jah­ren an der Algar­ve in Por­tu­gal ver­schwun­de­nen bri­ti­schen Mäd­chens Made­lei­ne "Mad­die" McCann steht ein 43 Jah­re alter Deut­scher unter Mord­ver­dacht. Dies teil­te das Bun­des­kri­mi­nal­amt am 3. Juni in Wies­ba­den mit. „Algar­ve für Ent­de­cker" hat­te in der Ver­gan­gen­heit regel­mä­ßig über den Kri­mi­nal­fall berich­tet, zuletzt im Mai 2019.

Auf sei­ner Web­site hat das BKA fol­gen­den Zeu­gen­auf­ruf veröffentlicht:

"BKA und Staats­an­walt­schaft Braun­schweig ermit­teln gegen einen deut­schen Beschul­dig­ten wegen des Ver­dachts des Mordes.

Am 03.05.2007 ver­schwand die zu die­sem Zeit­punkt 3‑jährige Made­lei­ne (Mad­die) Beth McCANN spur­los aus einer Hotel­an­la­ge in Pra­ia da Luz / Portugal.
In die­sem Zusam­men­hang führt das Bun­des­kri­mi­nal­amt auf Ersu­chen der Staats­an­walt­schaft Braun­schweig ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts des Mor­des gegen einen 43-jäh­ri­gen deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, der sich aktu­ell in ande­rer Sache in Haft befindet.
Die­ser leb­te zwi­schen 1995 und 2007 mehr oder weni­ger dau­er­haft an der Algar­ve, unter ande­rem für eini­ge Jah­re in einem Haus zwi­schen Lagos und Pra­ia da Luz. Er ging in die­sem Zeit­raum im Raum Lagos meh­re­ren Gele­gen­heits­jobs, u. a. in der Gas­tro­no­mie, nach. Dar­über hin­aus lie­gen Anhalts­punk­te vor, wonach er sei­nen Lebens­un­ter­halt auch durch die Bege­hung von Straf­ta­ten wie Ein­bruch­dieb­stäh­len in Hotel­an­la­gen und Feri­en­woh­nun­gen sowie Dro­gen­han­del bestritt.
Wei­ter­hin wur­de der Tat­ver­däch­ti­ge in der Ver­gan­gen­heit bereits mehr­fach wegen des sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern zu Frei­heits­stra­fen ver­ur­teilt. Den meis­ten sei­ner Kon­takt­per­so­nen dürf­te dies nicht bekannt sein.
Eini­ge der damals von ihm genutz­ten Fahr­zeu­ge, ver­schie­de­ne Anlauf­punk­te sowie eine por­tu­gie­si­sche Mobil­funk­num­mer sind den ermit­teln­den Behör­den bekannt.
Das Bun­des­kri­mi­nal­amt sowie die Staats­an­walt­schaft Braun­schweig bit­ten um Ihre Mit­hil­fe bei der wei­te­ren Auf­klä­rung der Tatumstände.“

Beloh­nung von 10.000 Euro

Zur wei­te­ren Auf­klä­rung haben die Behör­den Bil­der von Autos und einem Haus ver­öf­fent­licht. Es ist eine Beloh­nung von 10.000 Euro aus­ge­setzt. Im Rah­men der Auf­klä­rung der Tat­um­stän­de geht es ins­be­son­de­re um die Fest­stel­lung des tat­säch­li­chen Auf­ent­halts­or­tes des Beschul­dig­ten zum mut­maß­li­chen Tat­zeit­punkt, der zwi­schen 21:10 Uhr und 22:00 Uhr am Tat­tag liegt.

Der Tat­ver­däch­ti­ge nutz­te zur tat­kri­ti­schen Zeit einen dun­kel­far­be­nen Jagu­ar XJR 6, über die kon­kre­te Zulas­sung vor der Tat lie­gen kei­ne Erkennt­nis­se vor, die letz­te bekann­te Zulas­sung nach dem Tat­tag war von der Stadt Augs­burg, sowie einen weiß-gel­ben VW T3 West­fa­lia mit por­tu­gie­si­scher Zulas­sung. Es lie­gen Hin­wei­se vor, wonach er eines die­ser Fahr­zeu­ge zur Bege­hung der Tat genutzt haben könnte.

Foto: BKA

Dar­über hin­aus nutz­te er im frag­li­chen Tat­zeit­raum mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit die por­tu­gie­si­sche Mobil­funk­num­mer + 351 912 730 680. Mit einer bis­lang unbe­kann­ten Per­son wur­de am 03.05.2007 zu einer tat­re­le­van­ten Zeit im Bereich von Pra­ia da Luz ein Tele­fo­nat geführt. Der Gesprächs­teil­neh­mer nutz­te hier­bei die por­tu­gie­si­sche Ruf­num­mer + 351 916 510 683. Der Nut­zer die­ser Num­mer kommt als wich­ti­ger Zeu­ge in Betracht, hielt sich wäh­rend des Tele­fo­nats aber nicht in dem Bereich auf.

Hin­wei­se nimmt das BKA hier oder unter Tel: +49 (0) 611 / 55 entgegen.

Foto: n‑tv
Susanne Tenzler-Heusler
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Susanne Tenzler-Heusler

Reise-Fan, Kommunikatorin mit großer Neugierde an Menschen, Natur und Gesellschaft - Portugal-/Algarve-/Alentejo-Liebhaberin

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