Mietwagen-Unfall in Portugal? Wichtige Tipps
Ein Unfall mit dem Mietwagen in Portugal, etwa an der Algarve, gehört sicher nicht zu den Urlaubserlebnissen, die man sich wünscht. Deshalb haben wir einige Tipps zusammengestellt, bei deren Beachtung ein Unfall die Ferien im sonnigen Südwesten Europas nicht vermiesen wird.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
• Bei einem Unfall mit mehreren Parteien sollten Reisende immer die portugiesische Polizei rufen
• Nur wer mit Erstattung der Selbstbeteiligung bucht, bekommt sein Geld zurück
Unfall mit anderen Autos oder Personen
Sind neben dem Mietwagenfahrer andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, muss fast immer die Polizei gerufen werden. Diese erstellt einen Bericht und füllt gemeinsam mit allen Beteiligten das Unfallprotokoll aus, das sich im Mietwagen befindet. "Zieht ein Kunde bei einem solchen Unfall die Polizei nicht hinzu, riskiert er seinen Versicherungsschutz", warnt Frieder Bechtel, Branchenexperte eines Kölner Mietwagen-Portals.
Kleinere Schäden am Mietwagen ohne Unfall-Gegner
Häufiger als eine Kollision mit anderen Autos sind kleine Schäden am Mietwagen wie Reifenschäden, Steinschlag an der Windschutzscheibe oder Parkschäden an Pollern oder engen Tiefgaragen. Nur wenn große Teile des Autos schwer beschädigt sind, ist ein Polizeibericht zwingend notwendig. Im Zweifel sollte der Kunde mit seinem Mietwagen-Vermittler (Broker) Rücksprache halten.
Mit oder ohne Selbstbeteiligung? So wirkt sich der Unterschied aus
Ist der Mietwagenfahrer selbst schuld, behält der Vermieter gemäß Vertragsbedingungen fast immer die Selbstbeteiligung ein. Jetzt spielt der gebuchte Schutz des Mietwagenkunden eine Rolle: Hat er ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht, erhält er – wie beim Auslandskrankenschein – die Selbstbeteiligung gemäß Vertragsbedingungen vom Mietwagen-Broker zurück. "Wichtig dafür ist, die Bedingungen einzuhalten. Dazu gehört zum Beispiel, bei einem schwereren Unfall die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter gemäß Mietvertrag zu benachrichtigen", sagt Bechtel. Er rät Kunden, bei der Buchung ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz zu wählen. Hat sich der Kunde für ein Angebot mit Selbstbeteiligung entschieden, muss er im Schadensfall bis zu 2.000 Euro und mehr zahlen. Die Höhe der Selbstbeteiligung legen die Autovermieter individuell fest.
So auf der sicheren Seite sein:
• Verständigen Sie immer die Polizei, wenn andere Personen und Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind oder das Auto schwer beschädigt wurde.
• Informieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter und ggf. den Mietwagen-Broker und klären Sie die weitere Vorgehensweise mit ihm ab.
• Lassen Sie sich bei der Rückgabe Ihres Mietwagens einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben und machen Sie Fotos von Unfallschäden am Mietwagen.
• Heben Sie alle Unterlagen gut auf, dazu zählen der Mietvertrag, Quittungen, Kreditkartenbelege, Zahlungsnachweise über die Kaution und die Selbstbeteiligung, Kopien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle oder Schadensberichte des Vermieters.