Covid-19: Strand­sai­son beginnt in Por­tu­gal am 6. Juni mit vie­len Regeln / Pha­se 2 der Locke­run­gen star­tet am 18. Mai

Ein Bündel an Sicherheits- und Hygienevorschriften soll den Besuch von Portugals Stränden trotz Pandemie zu einem sicheren Erlebnis machen. Wir haben für Sie die Details zusammengetragen.
Covid-19 Algarve Portimao Praia da Rocha Strand Liegen leerCovid-19 Algarve Portimao Praia da Rocha Strand Liegen leer

Foto: Hans-Joachim Allgaier

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Mit einem gan­zen Bün­del an Sicher­heits- und Hygie­ne­vor­schrif­ten will die Regie­rung den Strand­be­such zu einem anste­ckungs­frei­en Erleb­nis machen. Das Maß­nah­men­pa­ket für die am 6. Juni begin­nen­de Bade­sai­son (epo­ca bal­ne­ar) wur­de am ver­gan­ge­nen Frei­tag­abend vom por­tu­gie­si­schen Minis­ter­rat abge­seg­net. Bei der Umset­zung und Ein­hal­tung setzt die Regie­rung statt auf Sank­tio­nen und Zwangs­maß­nah­men auf Selbst­dis­zi­plin und Soli­da­ri­tät der Bade­gäs­te. Als letz­tes Mit­tel, so die Regie­rung, könn­ten Strän­de auch wie­der geschlos­sen wer­den, soll­ten sich die Men­schen nicht an die Zugangs­re­geln hal­ten und die Strän­de dau­er­haft über­füllt sein.

Foto: AMAL

Antó­nio Pina (Foto), Prä­si­dent der Inter­kom­mu­na­len Gemein­schaft der Algar­ve (AMAL), in der die 16 Gemein­den des Bezirks Faro zusam­men­ge­schlos­sen sind, zeigt sich zufrie­den mit dem Regie­rungs­pa­ket und sag­te: „Die­se Maß­nah­men ent­spre­chen unse­ren Erwar­tun­gen und Vor­schlä­gen. Es ist wich­tig, dass Art und Wei­se der Durch­set­zung der Regeln den Bür­ger­meis­tern vor Ort über­las­sen bleibt.“ Nun gel­te es, gemein­sam mit der See­be­hör­de und der por­tu­gie­si­schen Umwelt­agen­tur in jedem Bezirk die Umset­zung so zu orga­ni­sie­ren, dass die Sicher­heit für alle gewähr­leis­tet wer­den könne.

 

Die wich­tigs­ten Maß­nah­men im Überblick:

All­ge­mei­ne Pflich­ten der Strandgänger

  • Zugang zu vol­len Strän­den vermeiden
  • Des­in­fi­zie­ren der Hän­de bei Ankunft und Abfahrt
  • Abstän­de einhalten

Zugang/Kapazität

  • Die Aus­las­tung wird durch "Ampeln" oder ähn­li­che Anla­gen gesteu­ert und ange­zeigt: Grün heißt gerin­ge Bele­gung (1/3), gelb hohe Aus­las­tung (2/3) und rot signa­li­siert Voll­be­le­gung (3/3)
  • Aktu­el­le Infos über die Bele­gung sol­len via App („Info Pra­ia“) und auf der APA-Web­site www.apambiente.pt abruf­bar sein
  • Es gilt Park­ver­bot außer­halb der offi­zi­el­len Parkplätze
  • Wohn­mo­bi­le auf den Strand­park­plät­zen sind nicht erlaubt

Am Strand

  • Hier gilt ein Abstand von 1,5 Metern zwi­schen Benut­zern, die nicht zur sel­ben Grup­pe gehö­ren (gilt nicht für Familien)
  • 3 Meter Abstand zwi­schen Sonnenschirmen
  • Sport­ak­ti­vi­tä­ten mit 2 oder mehr Per­so­nen wie Strand­fuß­ball, Beach Ten­nis o.ä. sind verboten
  • Was­ser­sport wie Surf­un­ter­richt ist gestattet

Bele­gungs­re­geln

  • Lauf­rich­tung im Ein­bahn­stra­ßen­sys­tem mit einem phy­si­schen Abstand von 1,5 Metern
  • Es kön­nen Kor­ri­do­re defi­niert wer­den, die par­al­lel und senk­recht zur Küs­ten­li­nie verlaufen

Son­nen­schir­me, Stän­de und Zel­te (Ver­mie­tung)

  • In der Regel kann jede Per­son oder Grup­pe nur mor­gens (bis 13.30 Uhr) oder nach­mit­tags (ab 14.00 Uhr) mie­ten; maxi­mal 5 Benutzer

Bars, Restau­rants und Terrassen

  • Regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung der Räu­me (min­des­tens: 4 täg­li­che Reinigungen)
  • Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen, die für Restau­rants ab 18.5. gel­ten (wir berich­te­ten)
  • Mög­li­che Reor­ga­ni­sa­ti­on der Ter­ras­sen zur Gewähr­leis­tung des Sicherheitsabstandes

Strand­händ­ler

  • Obli­ga­to­ri­sche Ver­wen­dung von Mas­ke und Visier durch den Ver­käu­fer im Kundenkontakt
  • Auch hier gilt: Abstand hal­ten, der Ver­kehr der Strand­händ­ler soll durch die fest­ge­leg­ten Zir­ku­la­ti­ons­kor­ri­do­re erfolgen

Equip­ments

  • Ver­bo­ten sind Tret­boo­te, Was­ser­rut­schen und Duschen in Innenräumen
  • Außen­du­schen, Son­nen­lie­gen, Matrat­zen oder Strand­aschen­be­cher soll­ten täg­lich oder nach jedem Nut­zer­wech­sel des­in­fi­ziert werden

 

Locke­rungs-Pha­se 2 beginnt am 18. Mai

Für die etap­pen­wei­se Öff­nung des Lan­des hat die por­tu­gie­si­sche Regie­rung einen 3‑Stufenplan instal­liert. Das Ori­gi­nal der neu­en Rege­lun­gen steht hier zum Down­load. Eine eng­li­sche Vari­an­te gibt es hier. Pha­se 2 des Wie­der­eröff­nungs­plans der Regie­rung beginnt am kom­men­den Mon­tag, dem 18. Mai.

Geöff­net werden

  • Geschäf­te mit einer Flä­che bis 400 m²
  • Restau­rants, Cafés und Kon­di­to­rei­en mit und ohne Außen­be­reich, Bele­gung max. 50 %, Öff­nung bis max. 23 Uhr
  • Muse­en, Denk­mä­ler, Kunst­ga­le­rien u.ä
  • Kin­der­krip­pen (in die­ser Pha­se kön­nen sich die Eltern dafür ent­schei­den, mit dem Fami­li­en­zu­schuss wei­ter zu Hau­se zu bleiben)
  • Schu­len (Unterricht/Prüfungen nur für die 11. und 12. Klas­se) sowie 2. und 3. Jahr ande­rer Ausbildungsangebote
  • Pfle­ge- und Alten­hei­me, mit Anmel­dung und Besucherregistrierung
  • Die Gemein­den kön­nen beschlie­ßen, wei­te­re Ein­rich­tun­gen zu öff­nen, wenn z.B. ein Raum über 400 m² hat, aber nicht vie­le Men­schen kommen
IKEA öff­net erst am 1. Juni alle Geschäf­te, aber die belieb­ten Restau­rants neh­men bereits am 18. Mai mit Take-away-Ser­vice ihren Betrieb wie­der auf. Foto: IKEA

Geschlos­sen blei­ben vor­erst Geschäf­te mit einer Flä­che von mehr als 400 m², sofern nicht von der ört­li­chen Behör­de anders ent­schie­den, eben­so Nacht­clubs und Bars, Spas, Schwimm­bä­der (drin­nen und drau­ßen), Fit­ness­stu­di­os und Mas­sa­ge­sa­lons, Grund­schu­len, Kindergärten
Kinos, Thea­ter, Audi­to­ri­en, Casi­nos usw., Sport­stät­ten, Kon­gress­zen­tren und Kon­fe­renz­räu­me. Ver­bo­ten bleibt außer­dem jede Ver­an­stal­tung oder Ver­samm­lung mit mehr als 10 Per­so­nen (außer Beer­di­gun­gen unter Betei­li­gung von Familienmitgliedern).

 

Susanne Tenzler-Heusler: Reise-Fan, Kommunikatorin mit großer Neugierde an Menschen, Natur und Gesellschaft - Portugal-/Algarve-/Alentejo-Liebhaberin
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