Brand­schutz: Ist Por­tu­gal bis 15. März gerodet?

Die Frist ist abgelaufen: Bis zum 15. März mussten alle Grundstückeigentümer in Portugal ihre Flächen so feuersicher wie möglich machen. Die Aufforderung zum Brandschutz kam spät und per E-Mail von der Steuer- und Zoll-Behörde. Aber sie ließ Deutungsmöglichkeiten offen. Medienberichte erhöhten die Verwirrung noch. Lesen Sie, welche Geldstrafen im Prinzip drohen, wenn die Vorschriften für den Schutz vor Waldbränden nicht erfüllt werden. Und nutzen Sie wichtige Tipps von Experten, die wir Ihnen vermitteln.
Brandschutz in Portugal 2018 führt zum Fällen vieler BäumeBrandschutz in Portugal 2018 führt zum Fällen vieler Bäume

Verwirrung um Brandschutz-Maßnahmen in Portugal. Foto: Evan Dennis

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Um den Brand­schutz zu ver­bes­sern, hat die por­tu­gie­si­sche Regie­rung per Ver­ord­nung alle pri­va­ten Grund­stück­be­sit­zer in wald­na­hen Orts­ge­bie­ten ver­pflich­tet, bis zum 15. März die Flä­chen so feu­er­si­cher wie mög­lich zu machen. Da Ein­hei­ten der repu­bli­ka­ni­schen Natio­nal­gar­de GNR bereits bei Patrouil­len prü­fen, wer sich wie an die Vor­schrif­ten hält, ist es zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über das Aus­maß an not­wen­di­gen Rodun­gen gekom­men. Vie­le Haus- und Grund­be­sit­zer beschwer­ten sich, die ein­ge­räum­te Frist für die Säu­be­rung bewach­se­nen Lands sei zu kurz. Dro­hen jetzt mas­sen­haft hohe Geld­stra­fen zwi­schen 140 und 5.000 Euro für Ein­zel­per­so­nen, wie es in einer E‑Mail der Steu­er- und Zoll-Behör­de an Grund­stücks­be­sit­zer heißt? „Algar­ve für Ent­de­cker“ hat recher­chiert und ver­sucht, mehr Klar­heit in die­ser Ange­le­gen­heit zu schaffen.

Am Mor­gen des 12. März zeig­te Land­wirt­schafts­mi­nis­ter Luís Capou­las San­tos im por­tu­gie­si­schen Radio­sen­der Ante­na 1 Ver­ständ­nis dafür, dass sich vie­le Eigen­tü­mer von der gesetz­ten Frist für den Brand­schutz über­for­dert fühl­ten. Er deu­te­te an, dass die Regie­rung nicht vor­ha­be, vom 16. März an mög­lichst vie­le Buß­geld­be­schei­de zu ver­schi­cken, wenn der Rodungs­pflicht noch nicht Genü­ge getan wor­den sei. Der Stich­tag sei gewählt wor­den und blei­be bestehen, damit bis Ende Mai, zum Beginn der Peri­ode „Char­lie“ mit höchs­ter Wald­brand­ge­fahr, alle not­wen­di­gen Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen wer­den könn­ten. Schon Staats­prä­si­dent Mar­ce­lo Rebe­lo de Sou­sa hat­te vor eini­gen Tagen eine gewis­se „Elas­ti­zi­tät“ der Behör­den vorausgesagt.

Update 16. März: Inzwi­schen hat die Regie­rung die Rei­ni­gungs­frist um zehn Wochen ver­län­gert: Immo­bi­li­en­be­sit­zer, die bis Ende Mai ihr Grund­stück säu­bern, brau­chen durch eine Ände­rung der Ver­ord­nung nicht mit einer Geld­stra­fe zu rech­nen. Wo bis­lang über­haupt noch nichts geschah, kön­nen die loka­len Behör­den jedoch die Arbei­ten ein­lei­ten und die Eigen­tü­mer spä­ter mit den Kos­ten belasten.

 

Brand­schutz blieb in Por­tu­gal län­ge­re Zeit vernachlässigt

 

Por­tu­gals Land­wirt­schafts­mi­nis­ter Luis Capou­las San­tos. Foto: Ministerium

Soll­ten Betrof­fe­ne begrün­den kön­nen (Anmer­kung der Redak­ti­on: etwa durch Ver­weis auf das schlech­te Wet­ter der letz­ten Wochen), dass die Brand­schutz-Arbei­ten nicht zu schaf­fen waren, sei dies den Beam­ten ja „leicht zu erklä­ren“, sag­te Minis­ter San­tos im Rund­funk. Nie­mand wer­de dann dafür bestraft. „Aller­dings muss er die Arbei­ten in den kom­men­den Wochen erle­di­gen oder erle­di­gen las­sen“, sag­te der Minis­ter. Wer sich jedoch als Eigen­tü­mer nicht um sei­ne Flä­che küm­me­re oder auf Auf­for­de­run­gen nicht reagie­re, müs­se im Inter­es­se der All­ge­mein­heit mit Buß­gel­dern rech­nen. Die Gemein­den sei­en ab 15. März dann ver­pflich­tet, die für die Eigen­tü­mer kos­ten­pflich­ti­gen Arbei­ten zum Brand­schutz ein­zu­lei­ten. Nach San­tos‘ Wor­ten gibt der por­tu­gie­si­sche Staat in den pri­mär zu ver­sor­gen­den Regio­nen 14 Mil­lio­nen Euro für den Brand­schutz und die Wald­pfle­ge aus, etwa durch die Schaf­fung neu­er Brandschneisen.

Der Minis­ter räum­te ein, sich dar­über im Kla­ren zu sein, dass das Nach­ho­len seit Jah­ren ver­säum­ter Brand­schutz-Arbei­ten eigent­lich vie­le Mona­te daue­re. Aber bis Ende Mai müs­se so viel wie mög­lich geschafft wer­den, um eine ähn­li­che Wald­brand-Kata­stro­phe wie 2017 (wir berich­te­ten) zu vermeiden.

Die Reak­ti­on unter vie­len Algar­ve-Resi­den­ten war von Unver­ständ­nis über das spä­te Aktiv­wer­den des Staa­tes geprägt. "Das ist eigent­lich eine vernünf­ti­ge Sache, aber von der Durch­füh­rung sehr por­tu­gie­sisch – auf den letz­ten Drü­cker", schrieb uns ein deut­scher Leser, der in Estoi wohnt, und eine Auf­for­de­rungs-E-Mail von der Auto­ri­da­de Tri­bu­tá­ria e Aduanei­ra erst am 22. Febru­ar erhal­ten hat­te.  "Das Gan­ze muss jetzt bis Mit­te März gemacht wer­den, sonst gibt's eine ordent­li­che Stra­fe. Das hät­te man auch schon im Herbst ansa­gen kön­nen", ergänz­te er. Für vie­le, die ein Feri­en­haus an der Algar­ve hät­ten, sei das schwer zu rea­li­sie­ren, wenn sie nicht vor Ort sei­en. "Das gilt aber auch für die meis­ten mei­ner por­tu­gie­si­schen Nach­barn, wenn ich mir deren Grund­stü­cke so anschaue", endet die E‑Mail.

 

Die­ser Brand­schutz ist jetzt fällig

 

Unser Online-Maga­zin kann hier sicher nicht alle Fra­gen beant­wor­ten. Die Infor­ma­ti­ons­la­ge ist nicht unkom­pli­ziert und ändert sich ver­gleichs­wei­se häu­fig. Des­halb ist im Zwei­fels­fall eine gute fach­män­ni­sche Bera­tung wich­tig. Doch kann zu den Ver­pflich­tun­gen zum Brand­schutz, die bis zum 15. März erfüllt sein müs­sen bzw. soll­ten, gene­rell das Fol­gen­de gesagt wer­den, das sich aus den ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen ergibt:

 

Gemes­sen von der Außen­wand eines Hau­ses muss die Vege­ta­ti­on gesäu­bert werden,

  • in einem Abstand von min­des­tens 50 Metern, wenn der Boden mit Wald, Büschen und Sträu­chern oder Natur­gras bedeckt ist
  • in einem Abstand von min­des­tens 10 Metern, wenn in länd­li­chen Gebie­ten der Boden zu ande­ren Zwe­cken genutzt wird.

 

Vier Vor­ga­ben für den Brand­schutz gilt es dabei einzuhalten:

  1. Der Raum zwi­schen Baum­wip­feln soll­te min­des­tens vier Meter betra­gen, in mari­ti­men Pini­en- und Euka­lyp­tus-Bestän­den müs­sen zwi­schen den Baum­kro­nen sogar min­des­tens zehn Meter liegen.
  2. Bäu­me sind ab einer Höhe von mehr als vier Metern über dem Boden zu beschnei­den. Bei Bäu­men bis zu einer Höhe von acht Metern ist die unter Hälf­te (50 Pro­zent) zu stutzen.
  3. Bäu­me und Sträu­cher müs­sen fünf Meter von den Gebäu­den ent­fernt ste­hen. Äste dür­fen nicht über die Dächer ragen.
  4. Busch­werk darf nicht höher als 50 Zen­ti­me­ter sein.
  5. Feu­er­holz, Bau­schutt und ande­res ent­flamm­ba­res Mate­ri­al darf nicht in einem Umkreis von 50 Metern ums Haus gela­gert werden.

 

Wei­te­re detail­lier­te Hin­wei­se gibt es zum Bei­spiel in einem deut­schen Infor­ma­ti­ons­blatt, das von der Web­sei­te einer Anwalts­kanz­lei her­un­ter­ge­la­den wer­den kann.

 

Das por­tu­gie­si­sche Wald- und Natur­schutz-Insti­tut ICNF und die Orga­ni­sa­ti­on Safe Com­mu­ni­ties haben ein gemein­sa­mes Merk­blatt zum Brand­schutz ent­wi­ckelt. Foto: SCP

 

Emp­feh­lun­gen für bes­se­ren Brandschutz

 

Dar­über hin­aus gibt es wei­te­re sie­ben Maß­nah­men zum Brand­schutz, die das por­tu­gie­si­sche Wald- und Natur­schutz-Insti­tut ICNF und die bri­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on Safe Com­mu­ni­ties Por­tu­gal in einem gemein­sa­men Merk­blatt "A Defi­ni­te Gui­de to Rural Fire Pre­ven­ti­on and Land Clea­ning" in der aktua­li­sier­ten Fas­sung vom 8. März empfehlen:

  • Sor­gen Sie rund um Ihr Gebäu­de für einen ein bis zwei Meter brei­ten Strei­fen Fuß­weg aus nicht ent­flamm­ba­rem Material.
  • Ver­mei­den Sie in einem Abstand von zehn Metern um Ihr Haus sehr leicht ent­zünd­li­che Pflan­zen und ande­re Vege­ta­ti­on, die schnell aus­trock­net. Ver­mei­den Sie eben­so Hecken aus Mate­ri­al, das viel Tro­cken­holz beinhal­tet, ölig oder har­zig ist, sowie Umzäu­nun­gen, die aus Schilf­rohr oder Stroh bestehen.
  • Stel­len Sie sicher, dass Ihre Was­ser­lei­tun­gen und Schläu­che in Ord­nung sind.
  • Weil das Dach eines der ver­wund­bars­ten Tei­le des Hau­ses ist, ent­fer­nen Sie Graß, Moos, Blät­ter und Zwei­ge vom Haus­dach, von den Dach­rin­nen und den Abfluss­roh­ren. Instal­lie­ren Sie einen Fun­ken­schutz im Kamin.
  • Schüt­zen Sie Türen und Fens­ter mit Außen­ja­lou­sien oder Roll­lä­den. Ver­wen­den Sie Dop­pel­ver­gla­sung mit Son­nen­schutz und ent­schei­den Sie sich für Schiebefenster.
  • Hal­ten Sie den Zugang zu Ihrem Haus von Hin­der­nis­sen freu und schaf­fen Sie Platz für das Wen­den von Fahrzeugen.
  • Hal­ten Sie eine stän­dig aktua­li­sier­te Lis­te mit Not­fall-Kon­tak­ten bereit.

Mehr Brand­schutz soll Feu­ers­brüns­te ver­hin­dern helfen

 

Wald­brän­de gehö­ren zu den schwer­wie­gends­ten Natur­ka­ta­stro­phen in Por­tu­gal, nicht nur wegen der Häu­fig­keit, mit der sie auf­tre­ten, son­dern auch wegen ihrer zer­stö­re­ri­schen Aus­wir­kun­gen auf Men­schen, deren Eigen­tum, die Wirt­schaft und die Umwelt. 2017 kamen mehr als 110 Men­schen durch die Brän­de vom Juni und Okto­ber ums Leben. Über 520.000 Hekt­ar Wald, Sträu­cher, Wei­de- und Acker­land ver­brann­ten, Men­schen ver­lo­ren Häu­ser und Geschäf­te. 2003 war ähn­lich viel Flä­che ein Raub der Flam­men gewor­den: fast 426.000 Hektar.

Zwar bestehen in Por­tu­gal schon seit lan­gem Vor­schrif­ten zum vor­beu­gen­den Brand­schutz, aber die­se wur­den in der Ver­gan­gen­heit wenig kon­trol­liert und oft noch weni­ger umge­setzt. Dar­um über­ar­bei­te­te die por­tu­gie­si­sche Regie­rung ihre Geset­ze und Ver­ord­nun­gen. Nun­mehr sind Land­be­sit­zer ver­pflich­tet, bis 15. März 2018 defi­nier­te Siche­rungs­maß­nah­men durch­zu­füh­ren. Die Geld­bu­ßen bei Miss­ach­tung wur­den ver­dop­pelt: Für Ein­zel­per­so­nen lie­gen sie zwi­schen 140 und 5.000 Euro, für Insti­tu­tio­nen zwi­schen 1.500 und 60.000 Euro, so die Steu­er- und Zoll-Behör­de. Bis zum 31. Mai 2018 müs­sen die Kom­mu­nen in Por­tu­gal sicher­stel­len, dass alle ent­spre­chen­den Arbei­ten abge­schlos­sen sind.

 

Ver­stärk­ter Brand­schutz ist zwin­gend notwendig

 

Fahr­läs­sig: Weg­wer­fen von Ziga­ret­ten­kip­pen im Wald erhöht die Brand­ge­fahr. Foto: David Tran

Im Durch­schnitt wer­den jedes Jahr rund 110.000 Hekt­ar durch Brän­de zer­stört, die zu schät­zungs­wei­se 90 Pro­zent durch Nach­läs­sig­keit, aber auch vor­sätz­lich ver­ur­sacht wer­den. Eini­ge der größ­ten Brän­de, dar­un­ter die Feu­er von Madei­ra und Mon­chi­que im Jahr 2015, waren zum Bei­spiel das Werk von Brand­stif­tern. Die Kri­mi­nal­po­li­zei nahm 2017 allein mehr als 80 Per­so­nen wegen Taten in Zusam­men­hang mit Wald­brän­den fest.

Nach­läs­si­ges Ver­hal­ten, das die Ent­ste­hung von Wald­brän­den begüns­tigt, besteht insbesondere

  • im Rei­ni­gen des Lan­des durch Abbren­nen wäh­rend der kri­ti­schen Peri­ode vom 1. Juli bis zum 30. Sep­tem­ber eines jeden Jahres
  • im Unter­las­sen ange­mes­se­ner Vor­keh­run­gen in Zei­ten, in denen eine sol­che Säu­be­rung des Lan­des grund­sätz­lich erlaubt ist und
  • in ande­ren fahr­läs­si­gen Ver­hal­tens­wei­sen wie dem Weg­wer­fen von Ziga­ret­ten­kip­pen oder dem Gril­len im Wald.

Die Aus­brei­tung von Wald­brän­den hängt ab von den Wet­ter­be­din­gun­gen (Wind­rich­tung und – stär­ke, rela­ti­ve Luft­feuch­tig­keit, Tem­pe­ra­tur), vom Grad der Tro­cken­heit und der Art der Boden­be­de­ckung, von der Lage des Gelän­des, vom Zugang zum Brand­ort und vom Zeit­punkt des Bekämp­fungs­be­ginns (Zeit zwi­schen Alar­mie­rung und Ein­grei­fen der Feuerwehr).

 

Hil­fen beim Brand­schutz, der Feu­er verhütet

 

Um ein­hei­mi­sche und aus­län­di­sche Resi­den­ten der Algar­ve dabei zu unter­stüt­zen, vor­beu­gen­de Maß­nah­men gegen Feu­er im länd­li­chen Raum zu ergrei­fen, ver­öf­fent­licht die Orga­ni­sa­ti­on Safe Com­mu­ni­ties Por­tu­gal regel­mä­ßig einen umfas­sen­den und aktua­li­sier­ten Leit­fa­den. Die aktu­el­le Ver­si­on 2018 des Defi­ni­ti­ve Gui­de to Rural Fire Pro­tec­tion and Land Clea­ning – Cur­rent 2018 sowie wei­te­re wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen kön­nen auf der Web­sei­te der Orga­ni­sa­ti­on her­un­ter­ge­la­den werden.

 

Ver­wir­rung und Miss­ver­ständ­nis­se rund um den Brandschutz

 

Die Frist für Grund­be­sit­zer, ihre Flä­chen früh­zei­tig vor der dies­jäh­ri­gen "Feu­er­sai­son" bis zum 15. März zu säu­bern, war recht schnell von eini­gen loka­len Behör­den als "nicht umsetz­bar" bezeich­net wor­den. Ein Land­schafts­ar­chi­tekt, der sich öffent­lich zu Wort mel­de­te, hielt die Brand­schutz-Ver­ord­nung sogar für „mög­li­cher­wei­se ille­gal". Ande­re Kri­ti­ker spra­chen von „ein­fach unsin­ni­gen“ Vor­schrif­ten. Jeder Steu­er­zah­ler des Lan­des hat­te die neue Ver­ord­nung per E‑Mail zuge­sandt bekom­men. Sie warf aber vie­le Fra­gen auf, unter ande­rem des­we­gen, weil nicht genü­gend zwi­schen ver­schie­de­nen Arten von Bäu­men unter­schie­den und nicht auf Spe­zi­fi­ka bestimm­ter Regio­nen, wie zum Bei­spiel der "Ser­ra de Sin­tra" ein­ge­gan­gen wird.

Die Zeit­schrift Púb­li­co ver­öf­fent­lich­te einen Bei­trag mit der Über­schrift: "Nein, nicht alle Bäu­me rund um das Haus müs­sen abge­holzt wer­den". Die Bou­le­vard­zei­tung Cor­reio da Man­hã brach­te eine Dop­pel­sei­te zum The­ma, die aber eini­ge Zwei­fel noch ver­stärk­te und man­che Ver­wir­rung aus­lös­te. Das Blatt und die Poli­zei erhiel­ten über die Son­der-Tele­fon­num­mer „SOS Ambi­en­te“ (808 200 520) dar­auf­hin vie­le Anfra­gen. Laut Medi­en­re­cher­chen ver­lan­gen Unter­neh­men, die bis­lang rund 1.200 Euro für die Rodung eines Hekt­ars Land in Rech­nung gestellt hat­ten, jetzt drei­mal so viel. Es wür­den sogar Arbei­ter aus Spa­ni­en für sol­che Arbei­ten angeheuert.

Anfang März hat­te Innen­mi­nis­ter Edu­ar­do Cabri­ta bei einem Besuch in Por­timão die bes­se­re Vor­be­rei­tung des Lan­des auf die bevor­ste­hen­de Wald­brand-Sai­son unter­stri­chen. Er lob­te, wie die Hafen­stadt Schutz­strei­fen rund um Sied­lun­gen ange­legt habe. „Was ich im gan­zen Land bemer­ke, ist eine gro­ße Anstren­gung von Kom­mu­nen, der Wald­wirt­schaft und der Sicher­heits­kräf­te in Sen­si­bi­li­sie­rungs­in­itia­ti­ven“, erklär­te der Minis­ter. Er räum­te ein, dass von den für die­ses Jahr ange­kün­dig­ten 50 Lösch­flug­zeu­gen bis­her nur zehn ein­satz­be­reit sei­en. Aber 600 GNR-Rekru­ten hät­ten in Por­ta­leg­re mit der Aus­bil­dung für neue Inter­ven­ti­ons­trup­pen begon­nen, die als Erst­hel­fer bei pro­ble­ma­ti­schen Flä­chen­brän­den ein­ge­setzt wer­den sollen.

 

Spä­ter Auf­ruf: Erst am 22. Febru­ar erhielt die­ser Grund­stücks-Besit­zer die Erin­ne­rung, dass sein Gelän­de bis zum 15. März zu säu­bern sei, um einer Geld­stra­fe zu ent­ge­hen. Foto: Hans-Joa­chim Allgaier

 

Brand­schutz: In weni­gen Tagen nach­ho­len, wass vie­le Jah­re lang ver­säumt wurde

 

Doch der Bür­ger­meis­ter von Mon­chi­que, Rui André, zeig­te sich anläss­lich des Minis­ter-Besuchs in der Nach­bar­schaft grund­sätz­lich skep­tisch: "Es ist unmög­lich, in 15 Tagen zu tun, was in 15 Jah­ren nicht getan wur­de", sag­te er Anfang März in die Fern­seh­ka­me­ras der RTP-Sen­dung "Por­tu­gal em Dire­to". Nach sei­nem Ein­druck weicht die Regie­rung im Wesent­li­chen dem The­ma aus und über­lässt Immo­bi­li­en­be­sit­zern und Kom­mu­nen „eine gigan­ti­sche Auf­ga­be“, die sie nicht bewäl­ti­gen könnten.

Wie zu hören ist, inter­pre­tier­ten zwi­schen­zeit­lich man­che Grund­ei­gen­tü­mer die neue Ver­ord­nung so, dass sogar sämt­li­che Bäu­me in einem Umkreis von 50 Metern rund um Häu­ser und 100 Meter rund um Sied­lun­gen mit mehr als zehn Häu­sern im länd­li­chen Raum besei­tigt wer­den müss­ten. Meh­re­re Stadt­ver­wal­tun­gen sol­len unter­des­sen zuge­ge­ben haben, dass sie weder das Per­so­nal dafür haben, die Aus­füh­rung der Arbei­ten zu über­prü­fen, noch sie stell­ver­tre­tend zu übernehmen.

Grün­ex­per­ten wie­sen dar­auf hin, dass bei Rodung im März das Gestrüpp bis August wie­der Zeit zum Wach­sen habe. Wür­den vie­le Bäu­me gefällt, ver­stär­ke dies noch das Wachs­tum brenn­ba­ren Strauch­ma­te­ri­als. Ande­re Kri­ti­ker sehen eine Dis­kre­panz dar­in, dass Bür­ger ihre Gär­ten und Grün­an­la­gen auf­räu­men müss­ten, die Regie­rungs­flä­chen im Wald von Mons­an­to aber offen­sicht­lich unbe­rührt blieben.

Hans-Joachim Allgaier: Deutscher Journalist mit Know-how in Public Relations/Marketing/Corporate Communications - Portugal-/Algarve-/Alentejo-Liebhaber
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