Ab Ostern: Strea­ming-Diens­te im EU-Urlaub nutzbar

Deutsche und Österreicher, die etwa im Portugal-Urlaub ihre abonnierten Streaming-Dienste nutzen wollen, können ab 1. April auch dort online ihre Lieblingsserie weiterschauen oder Musikplaylist abspielen. Eine Verordnung macht diesen Komfort-Gewinn jetzt für viele Nutzer aus EU-Ländern möglich. Hier wichtige Tipps.
Streaming-Dienste müssen Abos auch im EU-Ausland zugänglich machenStreaming-Dienste müssen Abos auch im EU-Ausland zugänglich machen

Komfort im EU-Urlaub: Daheim abonnierte Streaming-Dienste nutzen. Foto: Tatiana Nino

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Kein April­scherz: Von Oster­sonn­tag, 1. April 2018, an kön­nen Deut­sche und Öster­rei­cher, die zum Bei­spiel im Por­tu­gal-Urlaub ihre abon­nier­ten Strea­ming-Diens­te nut­zen wol­len, auch hier online ihre Lieb­lings­se­rie wei­ter­schau­en oder ihre Musik­play­list abspie­len. Eine neue EU-Ver­ord­nung macht das jetzt für vie­le Nut­zer mög­lich. Wer in EU-Staa­ten kos­ten­pflich­ti­ge Strea­ming-Diens­te etwa für Musik, Vide­os oder auch Fern­seh­an­ge­bo­te abon­niert hat, konn­te bis­lang sei­ne Inhal­te zumeist nur inner­halb sei­nes Hei­mat­lands abrufen.

Gemüt­lich im Urlaub den abon­nier­ten Online-Dienst nut­zen. Foto: Thought Catalog

Was ändert sich nun kon­kret vom 1. April 2018 an? Jeder Nut­zer aus einem EU-Land – die Schweiz gehört bekannt­lich nicht dazu – kann sei­ne abon­nier­ten Strea­ming-Diens­te ohne Zusatz­ge­büh­ren für einen beschränk­ten Zeit­raum auch im EU-Aus­land online nut­zen. Bezahl­diens­te sind dann ver­pflich­tet, dies mög­lich zu machen.

„Für Nut­zer bedeu­tet die­se Ände­rung einen gro­ßen Kom­fort­ge­winn“, sag­te uns Susan­ne Deh­mel, Mit­glied der Geschäfts­lei­tung des Digi­tal­ver­bands Bit­kom und zustän­dig für Recht und Sicher­heit. Es dür­fe nun kei­ne Rol­le mehr spie­len, ob ein Ver­brau­cher aus Ber­lin, Wien oder Faro auf die abon­nier­ten Inhal­te sei­ner Strea­ming-Diens­te zugreift.

Zusam­men mit dem Ver­band gibt „Algar­ve für Ent­de­cker“ Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen zu den neu­en Regeln.

 

Strea­ming-Diens­te: Das ändert sich

 

Anbie­ter wie Net­flix müs­sen Kun­den den Abruf von Seri­en auch im EU-Urlaub ermög­li­chen. Foto: Charles Deluvio

Fra­ge: Wel­che Platt­for­men und Inhal­te­an­bie­ter sind von dem neu­en Gesetz betroffen?

Ant­wort: Betrof­fen von der Ver­ord­nung sind kos­ten­pflich­ti­ge Online-Diens­te für Inhal­te. Dar­un­ter fal­len Platt­for­men für den Video­ab­ruf wie Net­flix, Ama­zon Prime Video oder Max­do­me, Online-Fern­seh­diens­te wie Sky Go oder Zat­too, Musik­strea­ming­diens­te wie Spo­ti­fy, Deezer oder Goog­le Play Music sowie Märk­te für Online­spie­le, bei­spiels­wei­se Steam oder Ori­gin. Kos­ten­freie Media­the­ken von Fern­seh­sen­dern sind nicht dazu ver­pflich­tet, ihre Inhal­te im EU-Aus­land tem­po­rär ver­füg­bar zu machen, sind dazu aber berechtigt. 

Fra­ge: Was müs­sen Ver­brau­cher beachten?

Ant­wort: Für die vor­über­ge­hen­de Nut­zung im EU-Aus­land, etwa bei einem Algar­ve-Urlaub in Por­tu­gal, fal­len kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten an. Online-Platt­for­men müs­sen laut Ver­ord­nung sowohl bei Abschluss und Ver­län­ge­rung von Abo­ver­trä­gen als auch bei Miss­brauchs­ver­dacht über­prü­fen, ob sich der Wohn­sitz eines Nut­zers auch in dem Land befin­det, in dem das Abon­ne­ment abge­schlos­sen wur­de. Für die­se Prü­fung wer­den in der Regel Daten genutzt, die der Dienst ohne­hin von sei­nen Kun­den hin­ter­legt – etwa die Rech­nungs­adres­se, die Bank­ver­bin­dung oder Kreditkarteninformationen. 

Fra­ge: Was ändert sich denn für die Anbie­ter der Streaming-Dienste?

Ant­wort: Die abon­nier­ten Inhal­te müs­sen für Nut­zer auch im EU-Aus­land, also zum Bei­spiel in Por­tu­gal, so zugäng­lich gemacht wer­den, wie sie es von ihrem Dienst in ihrem Hei­mat­land gewohnt sind. Ledig­lich die Qua­li­täts­an­for­de­run­gen kön­nen abwei­chen. Lizen­zen für die erwei­ter­te Nut­zung sei­nes Ange­bots muss ein Online-Dienst dabei nicht erwer­ben. Die wich­tigs­te Umstel­lung besteht dar­in, tech­ni­sche Pro­zes­se auf­zu­set­zen, mit denen der Wohn­ort eines Nut­zers veri­fi­ziert wer­den kann.

Was sich für EU-Bür­ger, die für die mobi­le Kom­mu­ni­ka­ti­on im Por­tu­gal- bzw. Algar­ve-Urlaub Smart­phones nut­zen, seit Mit­te Juni 2017 getan hat, haben wir in unse­rem Bei­trag "Nach Aus für Roa­ming-Gebüh­ren: Im Por­tu­gal-Urlaub die­ses beach­ten!" beschrie­ben. Damals sind die Roa­ming-Gebüh­ren für das Durch­lei­ten von Han­dy­ge­sprä­chen, Nach­rich­ten und Daten ins jewei­li­ge Hei­mat­land weggefallen.

Hans-Joachim Allgaier: Deutscher Journalist mit Know-how in Public Relations/Marketing/Corporate Communications - Portugal-/Algarve-/Alentejo-Liebhaber
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