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End­lich: Por­tu­gal erkennt aus­län­di­sche Füh­rer­schei­ne an

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Die por­tu­gie­si­sche Regie­rung hat kürz­lich ein Gesetz ver­öf­fent­licht, dass die offi­zi­el­le Aner­ken­nung von Füh­rer­schei­nen aus Staa­ten, die ein bila­te­ra­les Abkom­men mit dem por­tu­gie­si­schen Staat haben, fest­legt. Kon­kret gilt dies für Inhaber:innen von Füh­rer­schei­nen, die von Mit­glied­staa­ten der Gemein­schaft por­tu­gie­sisch­spra­chi­ger Län­der (CPLP) und der Orga­ni­sa­ti­on für wirt­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (OECD) aus­ge­stellt wur­den. Sie kön­nen jetzt in Por­tu­gal am Ver­kehr teil­neh­men, ohne ihre Füh­rer­schei­ne umtau­schen zu müssen.

Das betrifft Fahrer:innen aus Ango­la, Bra­si­li­en, Kap Ver­den, São Tomé e Prin­ci­pe, Gui­nea Bis­sau und Mosam­bik sowie aus Aus­tra­li­en, Bel­gi­en, Chi­le, Cos­ta Rica, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Grie­chen­land, Irland, Island, Isra­el, Ita­li­en, Japan, Kana­da, Kolum­bi­en, Korea, Lett­land, Litau­en, Luxem­burg, Mexi­ko, Neu­see­land, den Nie­der­lan­den, Nor­we­gen, Öster­reich, Polen, Schwe­den, der Schweiz, der Slo­wa­kei, Slo­we­ni­en, Spa­ni­en, der Tsche­chi­schen Repu­blik, der Tür­kei, Ungarn, Groß­bri­tan­ni­en und den Ver­ei­nig­ten Staaten.

Wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen sind, dass seit der Aus­stel­lung oder der letz­ten Erneue­rung des Füh­rer­scheins nicht mehr als 15 Jah­re ver­gan­gen sind und der Inha­ber weni­ger als 60 Jah­re alt ist. In dem im Staats­an­zei­ger Diá­rio da Repú­b­li­ca ver­öf­fent­lich­ten Geset­zes­de­kret wird außer­dem betont, dass die­se Füh­rer­schei­ne nur dann zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen im Inland berech­ti­gen, "wenn ihre Inha­ber das nach por­tu­gie­si­schem Recht für die jewei­li­ge Qua­li­fi­ka­ti­on erfor­der­li­che Min­dest­al­ter erreicht haben und wenn sie gül­tig sind und nicht auf­grund einer Rechts­vor­schrift, einer Ver­wal­tungs­ent­schei­dung oder eines Gerichts­ur­teils, die bzw. das in Por­tu­gal oder im Aus­stel­lungs­staat gegen ihren Inha­ber ver­hängt wur­de, beschlag­nahmt, aus­ge­setzt, abge­lau­fen oder wider­ru­fen wurden".

Wei­ter heißt es: "Die Frei­zü­gig­keit ist ein wesent­li­ches Ele­ment für die unein­ge­schränk­te Aus­übung der Staats­bür­ger­schaft", heißt es in dem ver­öf­fent­lich­ten Geset­zes­de­kret, und es wird betont, dass "Por­tu­gal bestrebt ist, die Rech­te aus­län­di­scher Bür­ger zu stär­ken, die in unser Land rei­sen, sei es im Fal­le einer vor­über­ge­hen­den Rei­se zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken oder zu Arbeits- oder Inves­ti­ti­ons­zwe­cken in unse­rem Land. In dem Doku­ment bekräf­tigt die Regie­rung ihr Enga­ge­ment "für die Inte­gra­ti­on von Migran­ten, was auch die Ver­bes­se­rung ihrer Lebens­qua­li­tät ein­schließt" und betont, dass es "uner­läss­lich ist, die Berech­ti­gung zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen zu ver­ein­fa­chen", ein Ele­ment, das sie als "grund­le­gend für die Gewähr­leis­tung der Mobi­li­tät im gan­zen Land" betrachtet.

Susanne Tenzler-Heusler
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Susanne Tenzler-Heusler

Reise-Fan, Kommunikatorin mit großer Neugierde an Menschen, Natur und Gesellschaft - Portugal-/Algarve-/Alentejo-Liebhaberin

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