Covid-19: Vorsichtige Öffnung geht in Phase 2 / Portugal blockt Ostertourismus
Am 5. April soll Phase zwei des portugiesischen Öffnungsplans in Kraft treten. Wieder geöffnet können ab diesem Zeitpunkt: Schulen (Klasse 5–9), Behinderten-Einrichtungen, Museen, Denkmäler, Paläste, Kunstgalerien. Geschäfte mit bis zu 200 Quadratmetern mit einer Tür zur Straße, Messen und Non-Food-Märkte (kommunale Entscheidung), die Außengastronomie (Gruppen von max. 4 Personen am Tisch), sportliche Aktivitäten mit geringem Risiko (u.a. Tennis, Golf), Körperliche Aktivität im Freien bis zu 4 Personen und in Fitnessstudios ohne Gruppenunterricht.
Die Maßnahmen gelten zunächst landesweit. In Risiko-Kreisen mit mehr als 120 Fällen pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen können die Lockerungen auch aufgehoben werden bzw. die nächste Stufe der Öffnung gar nicht erst eingeführt werden. Das passiert dann, wenn eine Gemeinde in zwei aufeinanderfolgenden Auswertungen einen R‑Wert von mehr als 1 und einen Durchschnitt von neuen Fällen pro 100.000 Einwohner von mehr als 120 Fällen registriert. Im Moment gibt es 19 gefährdete Gemeinden. Zwischen 120 und 240 Fällen liegen: Alandroal, Albufeira. Beja, Borba, Cinfães, Figueira da Foz, Figueiró dos Vinhos, Lagoa, Marinha Grande, Penela, Soure, Vila do Bispo, Vimioso. Über 240 Fälle verzeichnen: Carregal do Sal, Moura, Odemira, Portimão, Ribeira de Pena und Rio Maior.
Portugal bremst Ostertourismus aus
Unterdessen sorgt eine neue Einreiseverordnung der portugiesischen Regierung für Konfusion. Sie gilt zunächst bis zum 15. April und soll offenbar einen Touristenansturm à la Mallorca über die Osterferienzeit verhindern. Die Regelung untersagt nicht notwendige bzw. nicht essenzielle Einreisen nach Portugal aus europäischen Ländern mit einer Inzidenz über 150 Fällen pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen. Das würde auch Deutschland betreffen. Gleichzeitig definiert das Dekret aber Reisen aus EU-Staaten, egal aus welchem Grund als „essenzielle Reisen“.
Was sind wesentliche Reisen?
In Übereinstimmung mit der Verordnung zur Festlegung der Luftverkehrsbeschränkungsmaßnahmen werden die Reisen der folgenden Personen als wesentlich angesehen:
– Staatsangehörige der Europäischen Union, Staatsangehörige der mit dem Schengen-Raum assoziierten Staaten und deren Familienangehörige, Staatsangehörige von Drittstaaten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union;
– Drittstaatsangehörige, die aus beruflichen Gründen, zum Studium, zur Familienzusammenführung, aus gesundheitlichen oder humanitären Gründen reisen.
Quelle: Außenministerium Portugal
Diverse Reisemagazine und sogar auch das Auswärtige Amt haben aus der Verordnung ein Verbot für touristische Einreisen interpretiert. Nach Gesprächen dieser Redaktion mit diversen Experten scheint aber festzustehen: Es gibt de jure kein Einreiseverbot, z.B. für deutsche Touristen. De facto geht es aber darum, Reisen über die Osterfeiertage einzudämmen und unattraktiv zu gestalten, wie Olimar-Chef Markus Zahn gegenüber dem Fachmagazin „FVW“ sagte. Mehrfach wird in deutschen Tourismusmedien auch Sandra Lorenz, Produktmanagerin von Turismo de Portugal zitiert, die es sehr klar ausdrückte: „Es geht darum, die Pandemie zu kontrollieren und nicht wieder einen Lockdown vollziehen zu müssen.“
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