Miet­wa­gen-Unfall in Por­tu­gal? Wich­ti­ge Tipps

Wer im Urlaub mit einem Mietwagen durch Portugal fährt, etwa an der Algarve, sollte bei einem Unfall diese wichtigen Hinweise und Tipps beachten.
Unfall mit Mietwagen bedeutet in Portugal die Polizei hinzuzuziehenUnfall mit Mietwagen bedeutet in Portugal die Polizei hinzuzuziehen

Bei Unfall mit dem Mietwagen in Portugal die Polizei holen. Foto: PSP

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Ein Unfall mit dem Miet­wa­gen in Por­tu­gal, etwa an der Algar­ve, gehört sicher nicht zu den Urlaubs­er­leb­nis­sen, die man sich wünscht. Des­halb haben wir eini­ge Tipps zusam­men­ge­stellt, bei deren Beach­tung ein Unfall die Feri­en im son­ni­gen Süd­wes­ten Euro­pas nicht ver­mie­sen wird.

Das Wich­tigs­te in Kürze

• Bei einem Unfall mit meh­re­ren Par­tei­en soll­ten Rei­sen­de immer die por­tu­gie­si­sche Poli­zei rufen
• Nur wer mit Erstat­tung der Selbst­be­tei­li­gung bucht, bekommt sein Geld zurück

Tou­ris­ten aus vie­len Län­dern erkun­den die Algar­ve mit Miet­wa­gen. Foto: Hans-Joa­chim Allgaier

 

Unfall mit ande­ren Autos oder Personen

 

Sind neben dem Miet­wa­gen­fah­rer ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer betei­ligt, muss fast immer die Poli­zei geru­fen wer­den. Die­se erstellt einen Bericht und füllt gemein­sam mit allen Betei­lig­ten das Unfall­pro­to­koll aus, das sich im Miet­wa­gen befin­det. "Zieht ein Kun­de bei einem sol­chen Unfall die Poli­zei nicht hin­zu, ris­kiert er sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz", warnt Frie­der Bech­tel, Bran­chen­ex­per­te eines Köl­ner Mietwagen-Portals.

 

Ob es wirk­lich ein "Best Deal" ist, hängt im Fall eines Unfalls auch immer von der Rege­lung der Selbst­be­tei­li­gung ab. Foto: Hans-Joa­chim Allgaier

 

Klei­ne­re Schä­den am Miet­wa­gen ohne Unfall-Gegner

 

Häu­fi­ger als eine Kol­li­si­on mit ande­ren Autos sind klei­ne Schä­den am Miet­wa­gen wie Rei­fen­schä­den, Stein­schlag an der Wind­schutz­schei­be oder Park­schä­den an Pol­lern oder engen Tief­ga­ra­gen. Nur wenn gro­ße Tei­le des Autos schwer beschä­digt sind, ist ein Poli­zei­be­richt zwin­gend not­wen­dig. Im Zwei­fel soll­te der Kun­de mit sei­nem Miet­wa­gen-Ver­mitt­ler (Bro­ker) Rück­spra­che halten.

 

Mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung? So wirkt sich der Unter­schied aus

 

Ist der Miet­wa­gen­fah­rer selbst schuld, behält der Ver­mie­ter gemäß Ver­trags­be­din­gun­gen fast immer die Selbst­be­tei­li­gung ein. Jetzt spielt der gebuch­te Schutz des Miet­wa­gen­kun­den eine Rol­le: Hat er ein Ange­bot mit Erstat­tung der Selbst­be­tei­li­gung gebucht, erhält er – wie beim Aus­lands­kran­ken­schein – die Selbst­be­tei­li­gung gemäß Ver­trags­be­din­gun­gen vom Miet­wa­gen-Bro­ker zurück. "Wich­tig dafür ist, die Bedin­gun­gen ein­zu­hal­ten. Dazu gehört zum Bei­spiel, bei einem schwe­re­ren Unfall die Poli­zei hin­zu­zu­zie­hen und den Ver­mie­ter gemäß Miet­ver­trag zu benach­rich­ti­gen", sagt Bech­tel. Er rät Kun­den, bei der Buchung ein Ange­bot mit Erstat­tung der Selbst­be­tei­li­gung inklu­si­ve Glas- und Rei­fen­schutz zu wäh­len. Hat sich der Kun­de für ein Ange­bot mit Selbst­be­tei­li­gung ent­schie­den, muss er im Scha­dens­fall bis zu 2.000 Euro und mehr zah­len. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung legen die Auto­ver­mie­ter indi­vi­du­ell fest.

 

Auch der gemie­te­te Cara­van kann bei einem Unfall in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den. Foto: CIVD

 

So auf der siche­ren Sei­te sein:

 

• Ver­stän­di­gen Sie immer die Poli­zei, wenn ande­re Per­so­nen und Fahr­zeu­ge an einem Unfall betei­ligt sind oder das Auto schwer beschä­digt wurde.
• Infor­mie­ren Sie unver­züg­lich Ihren Ver­mie­ter und ggf. den Miet­wa­gen-Bro­ker und klä­ren Sie die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se mit ihm ab.
• Las­sen Sie sich bei der Rück­ga­be Ihres Miet­wa­gens einen Scha­dens­be­richt aus­stel­len und unter­schrei­ben und machen Sie Fotos von Unfall­schä­den am Miet­wa­gen.
• Heben Sie alle Unter­la­gen gut auf, dazu zäh­len der Miet­ver­trag, Quit­tun­gen, Kre­dit­kar­ten­be­le­ge, Zah­lungs­nach­wei­se über die Kau­ti­on und die Selbst­be­tei­li­gung, Kopien von Poli­zei­be­rich­ten, Unfall­pro­to­kol­le oder Scha­dens­be­rich­te des Vermieters.

 

Wenn etwas pas­siert ist, sicher­heits­hal­ber immer die Ver­miet-Sta­ti­on infor­mie­ren. Foto: Hans-Joa­chim Allgaier
Hans-Joachim Allgaier: Deutscher Journalist mit Know-how in Public Relations/Marketing/Corporate Communications - Portugal-/Algarve-/Alentejo-Liebhaber
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